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Haftung bei Forenbeitrag in einer Community

Foren- und Community-Betreiber leiden hier und da unter Abmahnungen, da Blog und Forenbeiträge von Mitgliedern nicht immer dem Deutschen Recht genüge tun. Eine Abmahnung wegen eines Bildes, welches von einer anderen Webseite von einem Community-User in einen Beitrag eingestellt wurde, war an der Tagesordnung und das Betreiben eines Portals somit eine recht kostenintensive Angelegenheit.
Meist musste der Betreiber des Forums oder der Community die Anwaltskosten für die Abmahnung entrichten.
Doch nun ist die Realität ist, Gott sei es Dank, auch bei der deutschen Rechtsprechung angekommen.
Wird in einer Community, Forum oder Blog ein Bild veröffentlicht, welches das Urherberrecht eines Dritten verletzt, so muß der Forenbetreiber die Anwaltskosten nach dem Urteil des (Hanseatisches OLG, Urteil vom 04.02.2009 - Az. 5 U 180/07) nicht mehr übernehmen. Die Verwendung von geschützen Material ist grundsätzlich illegal und der Forenbetreiber muß nach einer Aufforderung des Geschädigten umgehend handeln.
Das OLG stellte jedoch fest, dass der Forenbetreiber sich in nur sehr eingeschränktem Maße für durch Dritte eingestellten Inhalte verantwortlich zeichnet ... und weiter ... “Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung hat der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können”.
Tipp: In den Nutzungsbedingungen der Community sollte ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, dass die User selbst für die Inhalte verantwortlich sind.
lg
Admin

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