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Die GmbH im Überblick

Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der populärsten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon alleinig daraus schließen, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH arbeiten.
Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Menschen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, in Folge dessen ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keinesfalls handlungsfähig. Handeln und Verträge abschließen kann die GmbH ausschließlich durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber nicht notgedrungen auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und vertreten die GmbH dem Handelsrecht gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese beobachten die Geschäftsleitung und sind gegenüber der Geschäftsleitung weisungsberechtigt. Für eingegangene Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften in keinem Fall mit ihrem Privateigentum.
Eine jede GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von wenigstens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig einbringen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine übernehmen darf.
Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, beginnt eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der folgenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch privat haften.
Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Vom Handelsrecht aus betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, gleich welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, insoweit ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer ebenso wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist naturgemäß immer ein ausreichendes Stammkapital.
Selbstständige, die nicht über genug Eigenkapital verfügen, können ansonsten die englische Limited oder die so genannte "1 Euro GmbH" bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu erbringen ist.
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